Kirchengemeinderat

Zusammensetzung

Der Kirchengemeinderat unserer Gemeinde besteht aus 14 Personen; zwölf sind von der Gemeinde gewählt; dazu kommen die beiden Pastoren.

Sitzungen

Der Kirchengemeinderat tagt in der Regel einmal im Monat. Die Sitzungen sind öffentlich.

Aufgaben

Nach der Verfassung der Nordelbischen Kirche ist der Kirchengemeinderat für die Leitung und Verwaltung der Gemeinde verantwortlich, er beschließt und verwaltet den Haushalt und nimmt die Jahresrechung ab.

Der Kirchengemeinderat führt die Aufsicht über die Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen und sorgt für die Besetzung der Stellen, sorgt für die Instandhaltung der Gebäude und deren Verwendung.

Unterstützt wird der Kirchengemeinderat durch die Arbeit in den verschiedenen Ausschüssen:

  • Bede (Finanzausschuss)
  • Bauausschuss
  • Spendenausschuss
  • Oekumene
  • Festausschuss
  • Kirchenmusik

Vertreten durch die Mitglieder des Kirchengemeinderat oder entsandte Gemeindemitglieder ist der Kirchengemeinderat in folgenden Gremien:

  • Synode (Kirchenparlament)
  • Arbeitskreis Mission und Entwicklung
  • Arbeitskreis Regionalisierung
  • Verein der Diakonie- und Sozialstation
  • Redaktion des monatlich erscheinenden Ansgar-Spiegels

Und es gibt einen Schulbeauftragten und eine/n Berufbeauftragten für den Kindergarten.

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